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   LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2014 - L 15 AS 80/14 B ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2014 - L 15 AS 80/14 B ER (https://dejure.org/2014,101885)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.11.2014 - L 15 AS 80/14 B ER (https://dejure.org/2014,101885)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. November 2014 - L 15 AS 80/14 B ER (https://dejure.org/2014,101885)
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  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 9/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2014 - L 15 AS 80/14
    Soweit das BSG unterdessen mit Beschluss vom 12. Dezember 2013 in dem bei ihm anhängigen und nunmehr ausgesetzten Revisionsverfahren zum Aktenzeichen B 4 AS 9/13 R beschlossen hat, eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Umfang des Gleichbehandlungsgebotes des Art. 4 VO (EG) 883/2004, seinem Verhältnis zu dem in Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG zugelassenen Ausschluss arbeitsuchender EU-Bürger von Leistungen der Sozialhilfe und zur Vereinbarkeit eines diesbezüglichen Leistungsausschlusses mit Art. 45 Abs. 2 AEUV und Art. 18 AEUV einzuholen, stellt dieses Vorgehen die Rechtsauffassung des erkennenden Senats sachlich nicht in Frage; denn anders, als es für die Richtervorlage zum Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 GG in Bezug auf die Verfassungswidrigkeit einer gesetzlichen Norm gilt, hängt die Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH nach Art. 267 AEUV nicht davon ab, dass das vorlegende Gericht eine von ihm anzuwendende nationale Rechtsnorm für mit dem europäischen Recht unvereinbar hält.

    im Übrigen ist davon auszugehen, dass der zwischenzeitlich von der Bundesregierung erklärte Vorbehalt gegen die Anwendung des SGB II wirksam ist (so jetzt auch BSG, Beschluss vom 12. Dezember 2013, Az. B 4 AS 9/13 R, Rn. 23).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2014 - L 15 AS 166/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2014 - L 15 AS 80/14
    Dieser Auffassung hat sich der erkennende Senat unterdessen mit Beschluss vom 23. Juli 2014 zum Aktenzeichen L 15 AS 166/14 B ER angeschlossen.

    Allerdings geht der Senat als unmittelbare Konsequenz seiner europarechtlichen Bewertung des Leistungsausschlusses in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II davon aus, dass auch der Leistungsausschluss in § 23 Abs. 1 S. 3 SGB XII, indem er EU-Bürger, die sich allein zum Zweck der Arbeitsuche im Bundesgebiet aufhalten, von Ansprüchen auf laufende unterhaltssichernde Leistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB XII ausschließt, europarechtskonform und deshalb anzuwenden ist, soweit nicht das Europäische Fürsorgeabkommen entgegensteht (Senatsbeschluss vom 23. Juli 2014, Az. L 15 AS 166/14 B ER).

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2014 - L 15 AS 80/14
    Soweit das Sozialgericht zur Begründung seines angefochtenen Beschlusses auf §§ 40 Abs. 2 Nr. 1 SGB II in Verbindung mit § 328 Abs. 1 Nr. 1 SGB III verwiesen hat, handelt es sich bei der vorläufigen Leistung nach diesen Vorschriften um eine Leistung sui generis und ein aliud gegenüber der endgültigen Leistung (soweit ersichtlich, einhellige Auffassung in Rechtsprechung in Literatur, vgl. nur BSG-Urteile vom 6. April 2011 - B 4 AS 119/10 R - Rn. 20 und vom 10. Mai 2011 - B 4 AS 139/10 R - Rn. 15; Greiser in: Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 40 Rn. 38, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Dies gilt umso mehr, als die Entscheidung über die vorläufige Bewilligung einer Leistung nach § 328 Abs. 1 SGB III eine Ermessensentscheidung ist, wobei der Verwaltungsträger einen Entscheidungsfreiraum im Sinne von Entschließungs- und Auswahlermessen hat (vgl. BSG, Urteil vom 6. April 2011 - B 4 AS 119/10 R - Rn. 21).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2014 - L 8 SO 129/14

    Anspruch auf Gewährung lebensunterhaltssichernder Leistungen nach dem SGB XII im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2014 - L 15 AS 80/14
    Sie wird unterdessen zusätzlich durch die von dem für das Sozialhilferecht zuständigen 8. Senat des erkennenden Gerichts vertretene Auffassung gestützt, nach der solche Ausländer von dem Ausschlusstatbestand des § 21 Satz 1 SGB XII schon deshalb nicht erfasst werden, weil sie bereits dem Grunde nach nicht leistungsberechtigt nach dem Zweiten Buch sind (Beschluss vom 23. Mai 2014 - L 8 SO 129/14 B ER - Leitsatz 1).
  • BSG, 15.01.1959 - 4 RJ 111/57
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2014 - L 15 AS 80/14
    Dieses von den allgemeinen Prozessvoraussetzungen losgelöste Vorgehen findet seine Rechtfertigung indessen ausschließlich in dem vom Gesetzgeber verfolgten Zweck, sich widersprechenden Gerichtsentscheidungen bereits durch die Gestaltung des ersten von der ablehnenden Entscheidung eines Leistungsträgers ausgelösten gerichtlichen Verfahrens vorzubeugen (BSG, aaO, Rn. 20; eingehend zum Regelungszweck auch bereits BSG, Urt. v. 15.01.1959, Az. 4 RJ 111/57, Rn. 18 bei juris).
  • BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 139/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Bestimmung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2014 - L 15 AS 80/14
    Soweit das Sozialgericht zur Begründung seines angefochtenen Beschlusses auf §§ 40 Abs. 2 Nr. 1 SGB II in Verbindung mit § 328 Abs. 1 Nr. 1 SGB III verwiesen hat, handelt es sich bei der vorläufigen Leistung nach diesen Vorschriften um eine Leistung sui generis und ein aliud gegenüber der endgültigen Leistung (soweit ersichtlich, einhellige Auffassung in Rechtsprechung in Literatur, vgl. nur BSG-Urteile vom 6. April 2011 - B 4 AS 119/10 R - Rn. 20 und vom 10. Mai 2011 - B 4 AS 139/10 R - Rn. 15; Greiser in: Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 40 Rn. 38, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 15/82

    Verurteilung des beigeladenen Versicherungsträgers - Kostenübernahme nach den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2014 - L 15 AS 80/14
    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des BSG davon auszugehen, dass es bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beiladung nach § 75 Abs. 2, 2. Alt. SGG nicht darauf ankommt, ob gegenüber dem alternativ als leistungspflichtig in Betracht kommenden Träger die Sachurteilsvoraussetzungen für eine Klage auf Leistung vorliegen; dieser Träger ist deshalb grundsätzlich auch dann beizuladen und gegebenenfalls nach § 75 Abs. 5 SGG zur Leistung zu verurteilen, wenn in einem anderen Rechtsstreit bereits dieselben Ansprüche gegen ihn verfolgt werden (BSG, Urt. v. 24.05.1984, Az. 7 RAr 15/82, Rn. 20 bei juris).
  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2014 - L 15 AS 80/14
    Im Übrigen hat der EuGH in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 4. Juni 2009, Az. C-22/08, Vatsouras, Koupatantze, bei juris Rdnrn. 36 - 38 mit weiteren Nachweisen) bereits entschieden, dass sich europarechtliche Bedenken gegen den Leistungsausschluss für arbeitsuchende Unionsbürger gem. § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II lediglich im Hinblick auf die in Art. 39 EG (nunmehr Art. 45 AEUV) vorgesehene Arbeitnehmerfreizügigkeit ergeben können, soweit diese nach Art. 39 Abs. 2 EG (nunmehr Art. 45 Abs. 2 AEUV) zur Gleichbehandlung bei der Gewährung von Leistungen zur Arbeitsmarktintegration führt, es den Mitgliedsstaaten jedoch unbenommen bleibt, die Gewährung auch solcher Beihilfen davon abhängig zu machen, dass eine tatsächliche Verbindung zum Arbeitsmarkt des jeweiligen Mitgliedsstaates besteht.
  • EuGH, 07.02.1991 - C-184/89

    Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2014 - L 15 AS 80/14
    Dies bedeutet, dass unionsrechtswidriges innerstaatliches Recht aus der Perspektive des Unionsrechts gültig bleibt und nur insoweit unanwendbar ist, als das Unionsrecht selbst Geltung verlangt (so Ehlers in: Schulze/Zuleeg/Kadelbach, Europarecht, 2. Aufl. 2010, § 11 Rdnr. 39 u.H.a. EuGH, Rs C-184/89 - Nimz - Slg 1991, I-297, Rdnr. 19 ff; vgl. auch Oppermann/Classen/Nettesheim, Europarecht, 5. Aufl. 2011, § 10 Rdnr. 32, S. 158).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2013 - L 15 AS 365/13

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2014 - L 15 AS 80/14
    Der Senat hat mit seinen Beschlüssen vom 15. November 2013 (u.a. zum Az. L 15 AS 365/13 B ER, veröffentlicht u. a. in juris und abrufbar auf der Homepage des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen) für seine Rechtsprechung geklärt, dass der Ausschluss arbeitsuchender EU-Bürger von unterhaltssichernden Leistungen nach dem SGB II nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II nicht gegen europäisches Recht verstößt und damit vom Senat anzuwenden ist.
  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

  • EuGH, 04.06.2002 - C-99/00

    Lyckeskog

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